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Urteil: Richter Sigmar Rundt (AG Soltau) und seine demokratie-feindlichen Ansichten zu öffentlicher Kritik an der Justiz

Diese 'Entgleistung' von Richter Sigmar Rundt ist zwar schon 10 Jahre alt, aber die dahinter stehende Haltung ist noch immer aktuell. Wir haben erst jetzt davon Kenntnis erhalten. - Eigentlich ist hier jeder Kommentar überflüssig. Statt eines Kommentars hier die Meinung eines Kollegen, nämlich Richter Georg D. Falk (Oberlandesgericht Frankfurt), entnommen aus: Betrifft Justiz (Nr. 93, März 2008):

»Justizkritik von Presse und Politikern
Obwohl hier in der Regel der Bereich der richterlichen Unabhängigkeit überhaupt nicht berührt ist, hört man im Kollegenkreis immer wieder Vorbehalte gegen Justizkritik von Presse und Politikern. Die Vorbehalte machen sich häufig vordergründig daran fest, dass Berichterstattung und Kommentierung inhaltlich unzutreffend und von fehlender fachlicher Kompetenz gekennzeichnet seien. Dem ist zunächst entgegenzuhalten, dass die beklagte Uninformiertheit der Medien auch etwas damit zu tun hat, wie sich Justiz den Medien öffnet. Eine Pressearbeit der Gerichte, die auch die formellen Abläufe der Verfahren vermittelte, würde aber nicht nur die Kompetenz der Adressaten erhöhen, sondern auch mehr Transparenz schaffen; eine Transparenz, die dann allerdings auch Nachfragen ermöglichte, wenn zum fünften Mal "aus innerdienstlichen Gründen" ein Verkündungstermin um weitere drei Wochen verschoben wird oder eine am Schluss der Sitzung verkündete Entscheidung Wochen später auch der Geschäftsstelle inhaltlich immer noch nicht bekannt ist. Dies ist hoffentlich nicht der Grund dafür, dass aus der Sicht der Justiz Medien heute noch zu oft als Störenfriede und als Gefahr für die Wahrnehmung von Richtern in der Öffentlichkeit statt als interessante Ansprechpartner betrachtet werden. [...] Abgesehen davon sind die richterlichen Vorbehalte gegen so zustande gekommene kritische Stellungnahmen schon deshalb unberechtigt, weil der Rechtsstaat auf die öffentliche Diskussion des Rechts angewiesen ist wie die Lebewesen auf das Wasser. [Hervorhebung durch die Red.] Dagegen scheinen sich nicht wenige Kolleginnen und Kollegen danach zu sehnen, wie "in einem Naturschutzpark leben und richten zu dürfen ". Der Grundsatz der Öffentlichkeit darf aber nicht nur ein papierener Grundsatz des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und unserer Verfahrensordnungen sein. Wir müssen ihn vielmehr als Verpflichtung begreifen, uns nicht zu verschanzen, sondern uns auf den Dialog mit der Gesellschaft einzulassen, das heißt auch der verbreiteten Bereitschaft zur "Immunisierung gegen Justizkritik" entgegen zu wirken. Wir müssen es deshalb auch ertragen, wenn Medien und Parteien gerichtliche Entscheidungen sogar polemisch und vielleicht zu Unrecht kritisieren. Das gilt ebenso für öffentliche Erörterungen schwebender Verfahren. [Hervorhebung durch Red.] Denn richterliche Unabhängigkeit muss sich erst recht in einer durch öffentliche Diskussionen belasteten Atmosphäre beweisen. Dass massiver Druck, öffentliche Kampagnen, Einschüchterungsversuche einen fairen und unparteiischen Prozess erschweren können, versteht sich von selbst. Aber das ist ein anderes Thema.«


Manche Richter würden gern in einem Naturschutzpark leben und richten dürfen
Aktenzeichen: 6 XVII F20
Datum: 1998-05-06

Richter:

Sigmar Rundt (Jg. 1950)
Ab 26.04.1996 Direktor am Amtsgericht Soltau
TV mit dem VgR
Interview Rolf Bossi

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