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Urteil: Richter Taszis (genannt 'Schill'), Amtsgericht Marburg: Der Schikanöse

Dr. Ulrich Brosa

Taszis - typischer deutscher Richter

Richter Taszis ähnlich Jürgen-Peter Taszis ist Richter am Amtsgericht Marburg. Er verrichtet das übliche Geschäft seiner Zunft: Rechtsextremistische Straftaten findet er nicht so schlimm, dafür um so mehr Leute, die gegen Rechtsextreme protestieren. Taszis ist schikanös. Voraussetzung des Rechtsextremismus ist immer Dummheit. Anhand eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens wird vorgeführt, wie sehr das auch auf Jürgen-Peter T. zutrifft.

Kalte Wut packte Gerhard, einen Journalisten aus Österreich, als ihn der Oberbürgermeister der Universitätsstadt Marburg aufforderte 15 Euro zu zahlen. Gerhard sei durch die Neue Kasseler Straße mit 56 km/h gebraust. "Warum soll ich zahlen," schrie Gerhard erbost, "während Roland Koch [1] straflos bleibt, wenn er mit 180 durch die Gegend kachelt?" Tatsächlich hat der derzeitige hessische Ministerpräsident (CDU) die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 60 km/h überschritten und das mit seinem Wunsch begründet schnell ins Bett zu kommen.

Gerhard wollte die 15 Euro nicht zahlen. Das Verfahren wegen der angeblichen Ordnungswidrigkeit wurde zur Strafsache aufgebohrt und bis zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main geschleift. Gerhard muss die 15 Euro zahlen. Die zusätzlichen Kosten betragen mehr als 1600 Euro.

Eigentlich nur eine Bagatelle, aber aus folgenden Gründen interessant:

A) Gerhard ist zweifellos zu Unrecht verurteilt worden. Taszis' Spruch

Gegen den Betroffenen wird wegen fahrlässiger Überschreitung der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mindestens 6 km/h kostenpflichtig eine Geldbuße von 15,-- Euro festgelegt.
ist unhaltbar (Aktenzeichen 56 OWi - 3 Js 7396/06 AG Marburg). Das gesamte Rechtssprechungspersonal, Richter Jürgen Peter Taszis inklusive, war zu dämlich eine banale Rechnung richtig auszuführen.

B) Amtsrichter Taszis, in Marburg Schill genannt, hat Gerhard eine so genannte Sonderbehandlung für Querulanten verpasst. Taszis ernannte ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit zur Strafsache und erzeugte Prozesskosten, die die ursprünglich vorgesehene Buße um das Hundertfache übersteigen.

C) Der Anthropologe Dr. Cornelius Schott, DER UNFEHLBARE, erschien und erzählte Märchen.

Im Einzelnen:

A) Das Innenministerium hat verfügt innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitungen erst ab 56 km/h zu büßen. Gerhard ist bei einer Geschwindigkeit von 59 km/h geblitzt worden, allerdings nur auf 6% genau. 6% von 59 km/h sind 3,54 km/h, richtig gerundet 4 km/h, so dass dem Gerhard nur 55 km/h vorzuwerfen sind. Abrunden kommt keinesfalls in Frage, da damit ein Fehler des Messgeräts von weniger als 6% vorausgesetzt würde. Wird überhaupt nicht gerundet, ist Taszis' Spruch "um mindestens 6 km/h" ebenfalls falsch.

Woher wissen wir, dass das Messgerät keine höhere Genauigkeit als 6% garantiert? Es steht in der Urteilsbegründung auf S.7:

Wichen diese vier Messungen um nicht mehr als 6% voneinander ab, werde in das zuvor gefertigte Lichtbild von Fahrzeug und Fahrer die festgestellte Geschwindigkeit eingeblendet. Dies seien hier 59 km/h gewesen, von denen als höchst möglicher Messfehler 3 km/h abzuziehen seien.
Der Satz unmittelbar nach der Feststellung des Messfehlers enthält den blödsinnigen Rechenfehler. Taszis's Urteil gegen Gerhard ist komplett als taszisur.pdf (2.61 MB) erhältlich.

Gepfuscht hat schon der Oberbürgermeister der Universitätsstadt. Er schickte dem Gerhard eine irreführende Verwarnungsgeld-Forderung. Auf ihr wird fälschlich behauptet, Gerhards Geschwindigkeit sei 56 km/h gewesen. Primär gemessene Geschwindigkeit und Fehlerabschätzung werden verschleiernd verschwiegen. Zweitens wird ein Bild aus der Blitzkiste präsentiert, auf dem Gerhard nicht erkennbar ist. Gerhard meinte, er könne sich nicht erinnern, ob er beim Blitzen wirklich in der Neuen Kasseler Straße gewesen sei, und bestritt die Beweiskraft des Bilds.

B) Richter Taszis, statt die Akte zu lesen und ein bisschen nachzurechnen, beschloss dem Gerhard eine Sonderbehandlung für Querulanten zu verpassen. Dieser Ausdruck ist bei Juristen gebräuchlich. Querulanten sind alle, die sich den Behörden nicht unterwerfen. Damit die Querulanten das nur einmal und nie wieder tun, schikanieren die Juristen den Querulanten - wenn sie wollen, bis zu dessen Ruin. Taszis lud 4 Zeugen bzw. Gutachter:

  • den Hilfspolizisten Masloff, der Gerhard geblitzt hatte.
  • den Gutachter für Verkehrssicherheit Dipl.-Ing. Jörg Dölken.
  • den Fachbereichsleiter Bernd Ricker von der Hessischen Polizeischule in Wiesbaden.
  • den anthropologischen Sachverständigen Dr.Cornelius Schott [2].
Gutachter sind teuer.

Hilfspolizist Masloff ist, als könne das nicht anders sein, Skinhead und sieht so aus, wie sich Linke einen Polizisten vorstellen. Masloff bemühte sich krampfhaft glaubhaft zu wirken und erzählte von einer weißen Linie, die es an der Stelle, wo er geblitzt hat, nicht gibt.

Der Gutachter für Verkehrssicherheit Dölken sagte, ein Auto mit 56 km/h sei gefährlicher als eines mit 50 km/h. Würde die Geschwindigkeit nur um 10% überschritten, verlängere sich der Bremsweg um weit mehr als um 10%. Richter Taszis meinte, zur Verkündung dieser sensationellen Weisheit müsse ein Sachverständiger herangezogen werden. "15 Euro sind ein geringer Preis für ein Menschenleben", deklamiert Taszis pathetisch. Warum erzählt er das nicht Roland Koch [1]?

Der Fachbereichsleiter der Polizeischule Ricker behauptete, mit dem Meßgerät sei alles in Ordnung gewesen.

C) Interessant war nur Dr. Cornelius Schott. Er ist interessant, weil er mit falschen Gutachten unschuldigen Menschen Gefängnis beschert hat. Bekannt sind mindestens 6 falsche rechtskräftige Urteile, an denen Schott mitgewirkt hat. Richtig berühmt wurde Schott, als er für die ZDF-Sendung "Wetten, dass...?" getestet wurde. Von 10 Identifizierungen machte Schott 7 falsch.

In der Verhandlung gegen Gerhard hatte Schott ein viel besseres Foto, als Gerhard es bekommen hatte. Es wurde behauptet, Schott besitze das Original aus der Blitzkiste; nur der Abzug, der dem Gerhard zugeschickt wurde, sei elend.

Dr. Schott setzt sich Gerhard gegenüber, schaut ihn an und macht sich Notizen. Dann beginnt Dr.Schott zu reden. Er spricht von einer breiten Nasenwurzel und eng anliegenen Nasenflügeln. Gerhard hat weder eine breite Nasenwurzel noch eng anliegende Nasenflügel. Gerhard sitzt ein paar Meter neben Taszis. Taszis müsste nur hinschauen. Richter Taszis findet an Schotts offenkundigem Unfug nichts zu beanstanden. "Herzlichen Dank, Herr Sachverständiger!" ruft Taszis dem Dr.Schott hinterher.

Spätestens an dieser Stelle ist klar, dass das Urteil gegen Gerhard bereits beschlossen war, bevor der Prozess begann. Es ist egal, was Zeugen und Sachverständigen erzählen. Taszis hätte genau so gut Kaffeesatzleser hinzuziehen können. Es ging nur darum Gerhard mit exorbitanten Kosten zu schikanieren. Die Gutachter beteiligen sich an der Schikane, weil sie daran verdienen.

Gerhard legte gegen Taszis' Urteil Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt a.M. ein. Die Akte geriet in die Hände eines Mitglieds des berüchtigten 2.Ss. Richter Seidl verwarf Gerhards Beschwerde (Aktenzeichen 2 Ss-OWi 94/07):

Es sind im vorliegenden Verfahren Rechtsfragen nicht ersichtlich, die klärungsbedürftig, d.h. noch offen, zweifelhaft oder bestritten sind.
Diese Behauptung ist falsch. Seidl hätte - wie ich - nur das Urteil seines Kollegen Taszis lesen müssen. War Seidl dafür zu faul oder war er für eine banale Rechnung zu dumm?

Richter Taszis heißt in Marburg "Schill", weil er viel Spaß hat politische Linke in die Pfanne zu hauen. Eine Frau, die gegen den rechtsextremen Marburger Marktfrühschoppen mit einer Trillerpfeife protestierte, verurteilte Taszis wegen Nötigung. Gegen einen Student, der im Protest gegen verfassungswidrige Studiengebühren die Marburger Stadtautobahn blockierte, verhängte Taszis 1800 Euro Strafe [3] und übertraf damit sogar den Antrag des ebenfalls ausgerichteten Staatsanwalts Sippel. Bei Urteilen sorgt Taszis eigenhändig dafür, dass hinter IM NAMEN DES VOLKES ein Ausrufungszeichen (!) gesetzt wird - wie bei einer schlagenden Verbindung.

Doch Taszis kann auch milde sein. Hakenkreuze, die ein Mann in die Wohnungstür einer Asylbewerberin ritzte, bewertete Taszis als "Herzensangelegenheit".

Das alles geht schon seit Jahren. Taszis bestraft besonders hart solche Menschen, die Widerstand gegen die Staatsgewalt leisten. "Recht tut ihr," ist den Verurteilten zuzurufen, "gegen einen Staat, in dem Leute wie J.P.Taszis Richter sein dürfen, ist Widerstand jedermanns Pflicht."


[1]

Roland Koch, hessischer Ministerpräsident (CDU), 60 km/h Übergeschwindigkeit:
Für Politiker gilt kein Tempolimit
Silke Lautenschläger, hessische Sozialministerin (CDU), 50 km/h Übergeschwindigkeit:
Im Temporausch zur Drogenhilfe
Rasante Regierung fährt filmreif über die Autobahn
Dr. Christean Wagner, hessischer Justizminister (CDU), 40 km/h Übergeschwindigkeit:
Justizminister geblitzt

[2]

Ob die teuren Gutachter beauftragt werden, entscheiden Staatsanwälte auf der Grundlage des politischen Opportunismus. Während eine Buße von 15 Euro gegen den Journalisten Gerhard ausreichte um Dr.Schott heranzuziehen, wurden schwere Gewalttaten eines einheimischen Rechtsextremen als Sachbeschädigung bagatellisiert und kein Gutachter bestellt.

[3]

Dass es bei politischen Protesten zu Unannehmlichkeiten für viele kommt, ist kaum zu vermeiden. Aufgrund des rechtfertigenden Notstands ist es oft rechtswidrig die Protestierer wegen Nötigung und ähnlicher Delikte zu verurteilen.
Hohe Geldstrafe für Autobahnblockierer
Autobahnblockierer zu 1800 Euro Strafe verurteilt
Notfalls muss halt Nötigung herhalten
Neuer Gerichtstermin wegen Umgehungsstraßenblockade

zur lieben Justiz



Aktenzeichen: 56 OWi - 3 Js 7396/06
Datum: 2007-01-17

Richter:

Jürgen Peter Taszis (Jg. 1946)
Spitzname: »Der Schikanöse«
Ab 02.07.1981 Richter am Amtsgericht Marburg

Gericht:

Amtsgericht Pforzheim
Lindenstr. 8
D-75175 Pforzheim
TV mit dem VgR
Interview Rolf Bossi

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