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Urteil: Nacktläufer gewinnt Prozess - aber fair behandelt wird er nicht

Schallende Ohrfeige für Stadt(UN)rechtsdirektor Markus Geißler, Freiburg

Der als ‚Nacktläufer von Freiburg’ weltweit bekannt gewordene Sexualtherapeut Dr. Peter Niehenke, Gründer der Bürgerinitiative Wald-FKK, hat ausnahmsweise vor Gericht mal einen Sieg errungen: Von der Stadt gegen ihn verhängte Zwangsgelder wurden als rechtswidrig eingestuft. Die Stadt muss das Geld zurückzahlen.
Der für die Verhängung der Zwangsgelder verantwortliche Herr Stadtdirektor befand im Oktober 2001, dass es mit der ‚Würde seines Amtes’ ohne Schwierigkeiten vereinbar sei, sich der durchsichtigen Aussage einer (mittlerweile der Falschaussage überführten) Intrigantin, Christa Porten-Wollersheim (Freiburg), zu bedienen, um eine ganz offensichtlich höchst persönliche Abneigung gegen die Aktionen dieses (für einen rechtsbeflissenen Stadtrechtsdirektor vermutlich unglaublich provokanten) Bürgerrechtlers schein legitimieren zu können.
Geißlers Verhalten in dieser Sache verwundert Kenner seiner Person nicht. Für Stadtrechtsdirektor Geißler ist es ja auch problemlos mit der ‚Würde seines Amtes’ in Einklang zu bringen, das Freiburger Verwaltungsgericht zu belügen (siehe oben angegebenen Link). – Obwohl das Verwaltungsgericht die jeder Logik entbehrende absurde Auffassung vertritt, dass 'nackt’ sei, was einem Beobachter wie nackt ‚erscheine’ (es daher unerheblich sei, ob die Geschlechtsteile bedeckt wären oder nicht), hat es dem Herrn Stadtdirektor offenbar eine Lehre für dessen respektlose Lügerei gegenüber dem Gericht erteilen wollen, und dies verhalf dem Nacktläufer zu einem völlig unerwarteten überraschenden ‚Sieg’.

Die unglaubliche Voreingenommenheit der Richter wird an folgender Passage aus der Urteilsbegründung überdeutlich: «2. Nach Auffassung der Kammer spricht ferner auch eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Kläger am fraglichen Abend des 11.10.2001 nach 20.30 Uhr nackt im oben beschriebenen Sinne in der Schlierbergstraße unterwegs war und bei diesem Ausflug von der Anzeigenerstatterin (und Zeugin im bußgeldrechtlichen Verfahren) W. gesehen wurde. Die Widersprüche in den protokollierten Aussagen dieser Anzeigenerstatterin sind nicht derart gravierend, dass diese ihre Glaubwürdigkeit generell in Zweifel zögen. [Anm. der Redaktion: Wenn man nicht mehr weiß, ob man mit Sohn und Hund spazieren ging oder mit dem Auto gefahren ist, dann rechtfertigt das keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit ...] Für die Glaubwürdigkeit der Anzeigenerstatterin spricht u. a. auch, dass sie in ihren polizeilichen und richterlichen Vernehmungen im Rahmen des Bußgeldverfahrens einräumte, nicht sicher gesehen zu haben, ob der Kläger völlig nackt gewesen sei oder ob seine Genitalien mit einem Strumpf bedeckt gewesen seien (siehe unten), sowie dass sie den Kläger zu keinem anderen Zeitpunkt vor und nach dem 11.10.2001 unbegründeterweise angezeigt hat.»
Was sagt es über die Richter, dass ihnen folgender nahe liegender Gedanke in diesem Zusammenhang nicht kam?: "Es spricht für die Glaubwürdigkeit des Nacktläufers, dass er in den ganzen Jahren trotz annähernd 100 Anzeigen noch nie einen Lauf, den er unternommen hatte, leugnete - im Gegenteil!"" - Offensichtlicher voreingenommen argumentieren, als die Richter es hier tun, kann man ja wohl nicht mehr.

Hier die ausführliche Urteilsbegründung des Freiburger Verwaltungsgerichts

Stadt Freiburg muss rund 5.000 Euro Zwangsgelder an Nacktläufer zurückzahlen
Aktenzeichen: 4 K 2406/02
Datum: 2004-03-18

Richter:

Klaus Lernhart (Jg. 1947)
Ab 31.10.1996 Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Freiburg

Richter:

Peter Knorr (Jg. 1953)
Ab 01.06.1992 Richter

Richter:

Gabriela Kraft-Lange (Jg. 1964)
Ab 18.11.1996 Richterin (1/2) am VwG Freiburg

Gericht:

Verwaltungsgericht Freiburg
Dreisamstr. 9-9a
D-79098 Freiburg
TV mit dem VgR
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