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Satire: Monate des eiligen Nachdenkens

Bezug: Urteil

Besonders hell scheint es in Freiburger Gerichtssälen nicht zu sein

Einem älteren Urteil nach wurde dem Nacktläufer von Freiburg (Dr.Peter Niehenke) bei Androhung eines Zwangsgeldes untersagt, sich nackt innerhalb des Stadtgebietes Freiburg zu bewegen.

In seiner Aussage ist dieses Urteil eindeutig, eine Interpretation daher leicht: Das "Stadtgebiet von Freiburg" lässt sich aus einem preiswert in jeder Buchhandlung zu erstehenden Falk-Plan ablesen. Was aber heißt "nackt" ?

Und wie ist in diesem Fall die "Penis-Nylonsocke" zu bewerten ? Da hüpft einer durch die Gegend – tut so, als sei er nackt – dabei ist er es gar nicht. So eine Frechheit, dachten sich die Richter. Aber: Ein Straftatbestand "vorgetäuschte Nacktheit" findet sich nirgends. Auch nicht im Ordnungsrecht. So ein Pech. Was nun ? Drei Richter stehen vor einer Aufgabe.

Ihre Not muss groß gewesen sein, denn in ihrer Verzweiflung griffen die Richter zu einer historischen Ausgabe des Dudens – einem Werk, das der Normalbürger für gewöhnlich in Rechtschreibfragen nutzt. Dabei ist Hilfe doch so nah: In Form eines Schreibens. Nein, nicht irgendeines Schreibens – sondern eines Schreibens des Ordnungsamtes. Nein, nein, nicht irgendeines Ordnungsamtes – sondern eben jenes Ordnungsamtes, welches sich seinerzeit in genau dieser Sache um die Androhung des Zwangsgeldes bemüht hat. Was lesen wir:
"Nach Prüfung des Sachverhalts sowie der dem Bericht beigefügten Nylonsocke kommen wir zu dem Ergebnis, dass ein Zwangsgeld gegen den Betroffenen in diesem Fall nicht festgesetzt werden kann. In der Unterlassungverfügung der Stadt Freiburg wurde ihm untersagt, sich 'nackt' im Stadtgebiet aufzuhalten. Dieser Tatbestand ist durch das Bedecken des Geschlechtsteils mit einer Socke nicht erfüllt."

Das nenne ich eine Aussage - unterschrieben und bestempelt – da weiß der Bürger, wie er sich zu verhalten hat. Moment: Vielleicht liegt hier ein interner Irrtum eines tief untergeordneten internen Mitarbeiters vor, der sich in einem sehr internen Schreiben über noch interne Vorgänge äußert ? Bei so viel "intern" wird der mündige Bürger wachsam. Was soll denn da "verborgen" – oder sollten wir besser sagen "verhüllt" - werden ? War das alles nur ein interner "Betriebsunfall"; ein bedauerlicher Irrtum der Urlaubsvertretung eines Hilfs-Sachbearbeiters ? Kann ja passieren. Wäre ja menschlich.

Aber nein – dies können wir ruhigen Gewissens ausschließen, denn durch ihr mehrmonatiges öffentliches Verhalten dokumentierten das Ordnungsamt und die Polizeimitarbeiter, dass es sich um ihre gefestigte Rechtsmeinung handelt. Irrtümer hätten zwischenzeitlich berichtigt werden können - das Freiburger Ordnungsamt ist nachweislich durchaus zu zügigem Handeln in der Lage. Einer Berichtigung bedurfte es also offensichtlich nicht.

Eigentlich ist also alles sonnenklar – sollte man meinen – und daher eine zeitnahe Entscheidung zu fordern. Dem war dann aber nicht so: Mehrere Monate Verhandlung, Monate des eiligen Nachdenkens. Nun – um ehrlich zu sein – gegen "Nachdenken" ist ( wenn es schon nicht zum "Vordenken" reicht ) nichts zu sagen. Aber sooo lange – und dann mit einem solchen Ergebnis.

Immerhin: Diesen richterlichen Verzögerungen entnehmen wir, dass das öffentliche Interesse an einer baldigen Vollsteckung des Zwangsgeldes durch die Antragsstellerin ( Amt für Öffentliche Ordnung ) offensichtlich sehr gering wiegt. Ich staune: das Interesse des Antragstellers bis zur Klärung der Sachlage von der Zahlung des Zwangsgeldes vorläufig befreit zu werden wiegt nach Aussage der Richter sogar noch geringer. Es handelt sich also in Summe nur um geringgewichtige Interessen über die die Richter entscheiden durften: Kein Wunder, das Ergebnis: ein leichtgewichtiges Urteil. ( "summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage" = "wir nehmen uns selbst nicht so ernst")

Besonders hell scheint es in den Freiburger Gerichtssälen also nicht zu sein. Den Richtern war folglich die Sachlage nicht recht zugänglich. So bin ich – in aller mir innewohnenden Bescheidenheit - durchaus nicht eins mit der richterlichen Meinung, dass an "interne" Schreiben der Verwaltung nicht auch rechtsstaatliche Ansprüche zu stellen sind. Rechtstaatlichkeit ist ein wesentlicher Pfeiler unserer Demokratie und daher ihrem Wesen nach unverzichtbar. Das gilt für "interne" wie für "externe" Schreiben – für "klein" wie für "groß" geschriebene Vertragsklauseln. Im Gegensatz zu den Richtern würde ich auch nicht so weit gehen, dem Ordnungsamt und den Polizeibeamten ungesetzliche Taten zu unterstellen. Ich bitte vielmals um Entschuldigung, wenn ich – wieder im Gegensatz zu den Richtern – die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit zu hoch einschätze. Also noch einmal: Entschuldigung.

Michael Strothjohann

Verwaltungsgericht Freiburg missachtet Europäische Menschenrechtskonvention

Aktenzeichen: 4 K 2064/01
Datum: 2002-03-21

Richter:

Klaus Lernhart (Jg. 1947)
Ab 31.10.1996 Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Freiburg

Gericht:

Verwaltungsgericht Freiburg
Dreisamstr. 9-9a
D-79098 Freiburg
TV mit dem VgR
Interview Rolf Bossi

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