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Satire: Dorfrichter Laudi (Kirchhain/Hs): Der schöne Tod der Kühe

Am 25.11.2004 wurde der Bauer Peter Nau des Widerstands gegen die Staatsgewalt und der Tierquälerei angeklagt. Er wurde gerichtet vom Kirchhainer Amtsgerichtsdirektor Laudi. Was war geschehen?

Am 11.2.2004 stattet Amtsveterinär Dr.Helm der Bauersfrau Nau einen Hofbesuch ab. Bauersfrau Nau ist blond, hat schöne Haut und ist sehr gut gebaut. Bauersmann Nau ist nicht daheim.

Am 19. und 20.2.2004 findet der Bauer in den vom Amtsveterinär inspizierten Ställen erst eine, dann zwei Kühe tot. Die drei ersten Opfer von Naus Tierquälerei, meint Helm. Die Todesursache ist nicht geklärt.

Am 11.3.2004 stattet der Amtsveterinär Dr. Helm der Bauersfrau einmal mehr einen Hofbesuch ab. Der Bauersmann ist nicht daheim. Sie reden über Hunde und suchen gemeinsam einen Kuhstall auf. Doch als Dr.Helm an allem etwas auszusetzen hat, empört sich die Bauersfrau. Sie habe sich so viel Mühe gegeben, sagt sie. Sie drängt den Amtsveterinär mit der "Kraft ihres Körpers" aus dem Stall.

Dr.Helms Schilderung ist insoweit glaubwürdig. Denn Mutter Natur hat die Bauersfrau mit körperlichen Glücksgütern reich gesegnet. Dr.Helm aber ist spindeldürr und im ursprünglichen Sinn des Worts gräulich.

Der Amtsveterinär holt sich Verstärkung: den Amtsveterinär Preiss und die Polizeibeamten Schäl und Aßmann. Die Bauersfrau ruft ihren Mann von seiner Haupterwerbsstelle. Vor dem Kuhstall treffen die Heere aufeinander. Bauersmann Nau verweigert den Zutritt. Er hat genug vom Rendezvous im Kuhstall und bemängelt den fehlenden richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Nau hält kurz eine Mistgabel quer vor seinen Bauch, schafft sie aber umgehend beiseite.

Diese Darstellung geben sowohl der Angeklagte Nau als auch alle Zeugen: Helm, Preiss, Schäl und Frau Nau. Alle, bis auf einen: Der Polizeibeamte Aßmann legt nach und beschuldigt den Bauersmann mit den Zinken der Mistgabel nach der Staatsmacht gezielt zu haben. Damit Missverständnisse unmöglich sind, führt Aßmann am Zeugentisch den Stich mit der Mistgabel vor, den Nau vollbracht haben soll.

Wie sich die Schlacht am Kuhstall fortsetzt, beschreiben alle in ähnlicher Weise. Die Polizeibeamten besprühen den Bauern mit Pfefferspray und wollen ihn mit Handschellen fesseln, schaffen es aber nicht. Die Beamten ziehen an den Beinen des Bauers, worauf dieser, mit dem Gesäß voran, in eine Jauchepfütze plumpst. Dabei zieht er die propren Beamten in Mitleidenschaft. Amtsveterinär Helm steht mit dem Fotoapparat dabei, doch leider leider leider fotografiert er nicht.

Zwist herrscht jedoch über die genaue Zeit des Pfefferspray-Spritzens. Während der Bauer behauptet, er habe gleich zu Anfang eine "volle Ladung" abbekommen, behaupten die Polizisten steif und fest, sie hätten den Bauern vor dem Spritzen pflichtgemäß verwarnt.

Trotz Pfefferspray und Jauche schaffen es die Polizeibeamten immer noch nicht den Bauern in Banden zu schlagen. Er schlüpft in den Kuhstall. Die Staatsmacht zieht sich vom Kuhstall zurück. Man weiß nie. Vielleicht stapelt der Bauer dort Sprengstoff. Der Bauer nutzt den Rückzug der Staatsdiener um aus dem Stall zu huschen und in sein Haus zu flüchten.

Endlich können die Amtsveterinäre den Kuhstall inspizieren. Sie finden dort eine festliegende Kuh: das vierte Opfer von Naus Tierquälerei!

Festliegende Kuh ist ein landwirtschaftlicher Fachausdruck. Eine festliegende Kuh ist trotz eindringlicher Stimulanzien nicht fähig aufzustehen. Eine festliegende Kuh ist im Regelfall dem Tod nah. Sie darf nur noch getötet, aber nicht mehr geschlachtet werden, ein Riesenverlust für den Bauern.

Bauer Nau hat tags zuvor den Tierarzt Schäfer gerufen. Der hat der Kuh Herzinsuffizienz und Bauchhöhlenwassersucht diagnostiziert und dem Bauer geraten die Kuh schlachten zu lassen, bevor sie sich endgültig hinlegt. Und wirklich hat der Bauer seinen Viehhändler sofort angerufen.

Am 31.3.2004 rücken Dr.Helm, sechs Polizisten und ein Viehhändler mit großem Viehtransporter beim Bauern Nau an und holen acht Kühe und einen Bullen ab - wiederum ohne richterlichen Beschluss. Dr.Helm fürchtet um das Leben der Tiere, die Bauer Nau in tierquälerischer Weise zu Skeletten abgemagert habe. Tatsächlich sind einige Tiere für ihr Alter zu leicht.

Die Kuh mit der Endnummer 62 wird von Dr.Helm als so schwach und todkrank befunden, dass er sie am 2.4.2004 ins Untersuchungsamt Gießen schaffen lässt.

Dort nimmt sie die Tierärztin Dr.Kabisch in Empfang. "Ein kleines Kerlchen im riesigen Tiertransporter!" ruft Dr.Kabisch aus. Frau Kabisch verwandelt die Kuh in einen Mann und dann bringt sie ihn um.

Dr.Kabisch seziert die euthanasierte Kuh. Das Kerlchen erweist sich als vollkommen gesund. Nur ist es tot. Noch ein Opfer des tierquälenden Nau!

Dr.Kabisch sagt "euthanasiert" wie im Dritten Reich. Euthanasie bedeutet schöner Tod. Wenn Amtsveterinäre Tiere töten, euthanasieren sie sie, wenn den Bauern Tiere wegsterben, verüben die Bauern Tierquälerei.

Dr.Kabisch wird gefragt, wie sich die Kuh mit der Endnummer 62 bei der Einlieferung verhalten habe. "Quicklebendig", antwortet die Tierärztin. "Das Kerlchen" sei sogar "wehrig" gewesen. Wehrig bedeutet, die Kuh hat Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet, als sie getötet wurde.

Die anderen sieben Kühe und der Bulle verbringen zweieinhalb Monate in der Obhut des staatlichen Veterinäramts. Schließlich sollen auch sie der Gnade des schönen Tods teilhaftig werden. Doch das verbietet Viehhändler Hamel. Er erklärt, Bauer Nau habe Schulden bei ihm. Die Tiere gehörten ihm, dem Viehhändler.

Kurz nach der Übereignung lässt der Viehhändler die Tiere wiegen. Alle bis auf den Bullen sind in staatlicher Obhut noch leichter geworden. Hamel verkauft die Tiere an den Bauern Lauer, wo sie sich stetiger Gewichtszunahme erfreuen.

Beispiel: die Kuh mit der Endnummer 58
am 31.3.2004 schätzt Dr.Helm: 300 kg
am 2.4.2004 nach der Beschlagnahme gewogen: 351 kg
am 11.6.2004 vom Viehhändler Hamel gewogen: 310 kg
am 27.8.2004 beim Bauern Lauer geschätzt: 380 kg

Lauer hat einen vereidigten Gutachter herangezogen.

Staatsanwältin Vockert, mir zuvor nur durch eine inkompetente Entscheidung bekannt, fordert die Verurteilung des Bauern Nau wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Tierquälerei.
"Es steht nun fest", sagt sie. Das ist die juristische Wendung, wenn Unwahrheiten durchgesetzt werden sollen. Pathetisch deklamiert Vockert: "Warum sollten die Beamten lügen?"

Diese Frage kann ich beantworten: Weil viele Justizangehörige und Polizisten gewohnheitsmäßig lügen. In Naus Prozess hat der Polizist Aßmann erwiesenermaßen falsch ausgesagt. Seine Erzählung ist nicht mal mit der seines Kollegen Schäl verträglich.

Auch die Äußerungen Dr.Helms über die Kuh mit der Endnummer 62 sind mit denen Dr.Kabischs unvereinbar.

Alle vier: Aßmann und Schäl, Dr.Helm und Dr.Kabisch sind Zeugen der Anklage. Keiner von ihnen will sich auch nur im Geringsten für den Bauer Nau einsetzen.

Richter Laudi verurteilt Nau wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Tierquälerei zu 6 Monaten Gefängnis auf Bewährung und zu 800 Euro Geldstrafe.


Um es klarzustellen: Ich bin sehr für Tierschutz und fände es gut, wenn eine Behörde ihn durchsetzte. Die Bauern - nicht nur Nau - behaupten dagegen, das Veterinäramt hätte sich jahrelang nicht um sie gekümmert. Erst wenn sie aus irgendwelchen Gründen, die mit Tierhaltung nichts zu tun hätten, irgendwelchen Behördenvertretern unliebsam geworden wären, erschienen die Amtsveterinäre alle paar Wochen bei ihnen und suchten, bis sie was gefunden hätten.

Nehmen wir im vorliegenden Fall an, Bauer Nau sei wirklich ein Sadomasochist, der erstens seine Tiere in den Hungertod treibt und zweitens sich selbst damit am meisten schadet. Da erscheinen die staatlichen Tierschützer, euthanasieren nur zur Probe eine völlig gesunde Kuh und bringen die anderen Kühe dem schönen Tod so nahe, dass nur ein privatwirtschaftlich-gewinnorientierter Viehhändler sie vorm schleunigen Frühableben rettet.


Richter Laudi würzte die Würde des Gerichts mit spaßigen Sprüchlein:

  1. "verdammt noch mal"
  2. "in die Pfanne hauen"
  3. "ungeschoren davonkommen"
  4. "neues Spiel neues Glück"
  5. "Hier bestimme ich, was geschieht, auch wenn das manchen nicht passt."

Die ersten vier Sprüchlein würde Laudis untergebener Richter Filmer als "geschmacklos" bezeichnen, wenn sie nicht gerade von seinem Vorgesetzen stammten.

Die Verfehlung des fünften Sprüchleins wiegt schwer. Laudi hat nicht kapiert, dass das Gericht keine Bühne ist, auf der er seine Wichtigkeit vorführen darf. Er muss sich als Richter objektiv um die Aufklärung des Sachverhalts bemühen und muss seine Befindlichkeiten zurückstellen.


Ein anderer Schlag mit dem Hammer ins Gebiss jedes Rechtsuchenden ist der Dreh mit dem Verbotsirrtum. Artikel 14 des Grundgesetzes gewährleistet das Eigentum. Bauer Nau meinte, nur ein richterlicher Beschluss könne die Gewährleistung aufheben, als er seinen Widerstand gegen die Staatsgewalt verübte. Nau irrte. Er überblickt die vielen Gesetze nicht, die die grundgesetzliche Bestimmung aushöhlen. Naus Verteidiger plädierte demgemäß auf Verbotsirrtum. Natürlich vergeblich. Vom Verbotsirrtum profitieren nur Nazis und andere Begünstigte der bundesrepublikanischen Justizerei.



Aktenzeichen: 11 Ds - 4 Js 4669/04
Datum: 2004-11-25

Richter:

Eckart Laudi (Jg. 1942)
Spitzname: »Provinzrichter«
Richter im Ruhestand

Gericht:

Amtsgericht Kirchhain
Niederrheinische Str. 32
D-35274 Kirchhain
TV mit dem VgR
Interview Rolf Bossi

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