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Satire: Satire: Hochamt in Freiburg

Bezug: Urteil

Täglich gibt es Gelegenheiten etwas dazuzulernen. An den erstaunlichsten Orten. Und zu den erstaunlichsten Zeiten. So zum Beispiel am 18.03.2004 in Freiburg, Habsburgerst 103 im 5.Stock, um 9.00 Uhr. Das muss sich nicht nur der Autor, sondern auch eine ganze Schulklasse gedacht haben. (Ich habe 27 SchülerInnen gezählt.) Somit war reichlich Öffentlichkeit hergestellt. Der Nacktläufer war da. Und ein Vertreter der Gegenseite natürlich auch. Das heißt, es war nicht irgendein Vertreter, sondern Geißler höchstpersönlich. Geißler und der Nacktläufer nahmen auf der freigehaltenen ersten Bank Platz – nur durch ihre nahezu baugleichen schwarzen Aktentaschen und dem notwendigsten Minimalabstand von einigen freien Sitzplätzen voneinander getrennt. Nicht auszudenken, zu welchen Verwicklungen es hätte kommen können, wenn sie ihre Taschen nach der Verhandlung irrtümlich vertauscht hätten. Ja – das sind so die Gedanken – die sich der Autor macht, während er wartet. Nicht aufs Christkind – sondern auf die Richter, denn so pünktlich waren sie diesmal nicht.
Nutze die Zeit – sagte ich mir – und schaue dir den Vertreter der Stadt etwas genauer an. Was ist das für ein Mensch? Was bewegt ihn? Sicherlich – er ist etwas nervös – läuft schnellen Schrittes von A nach B. Und wieder zurück. Wenn er sitzt, bemüht er sich nach draußen über Freiburg – 'seiner' Stadt - hinwegzuschauen, beugt sich dann aber plötzlich und schnell nach vorne, um in seinen - mit zahlreichen Lesezeichen versehenen - Akten zu blättern und hernach wieder in die Ruhehaltung zurückzukehren. Ruhehaltung ist vielleicht das falsche Wort – es ist doch mehr die Haltung einer gespannten Feder. Dies alles kann man sehen, wenn man - wie ich – zu früh kommt.
Während ich also noch denke: "Wer zu früh kommt, den belohnt das Leben", da öffnet sich eine - von mir bisher unbeachtete - seitliche Tür und drei in Schwarz gehüllte Richter treten herein - umrahmt von zwei weiteren Personen, die irgendwie dazugehören, zwischendurch auch einmal kurz lächelten, aber im weiteren Verlauf der Verhandlung nicht mehr auffielen.
Was mich aber wunderte: Genau in der Reihenfolge, in der sie den Raum betraten, nahmen sie auf ihren leicht erhöhten Stühlen Platz. Keiner musste den anderen 'vorbeilassen', kein Stuhl musste verrückt werden. Dafür gibt es eine vernünftige Erklärung: Sie haben sich bereits im Vorraum entsprechend sortiert und aufgestellt, so wie sich auch die Priester und Messdiener bereits in der Sakristei vor Betreten des Altarraumes in der passenden Reihenfolge fürs 'Hochamt' aufstellen. Folgerichtig erwischte ich mich bei der Suche nach einem Kreuz an der Wand, konnte aber keins erblicken. Schade, denn das würde jetzt doch sehr gut passen. Vielleicht habe ich es auch nur übersehen. Immerhin fühle ich mich durch den weiteren Verlauf im Eindruck bestätigt, dass das Ganze auch etwas von einer Inszenierung hat. Mit verteilten Rollen. Und Akteuren, die die Äußerungen der Gegenseite und ihre Gegenreden bereits im Vorhinein kennen.
Aber man muss nur die Augen offen halten, überraschende Einsichten gab es auch in dieser Verhandlung. Also: Augen auf – nicht nur im Straßenverkehr - sondern auch vor Gericht, hier natürlich vor dem Verwaltungsgericht Freiburg.
Richter Lernhart eröffnet die Sitzung. Aha – denke ich bei mir, das ist hier also der Oberrichter (sozusagen der 'Oberpriester'). Er stellt erst einmal die Anwesenheit der handelnden Personen fest und erläutert in dürren Worten, den weiteren Verlauf der Verhandlung: Zuerst geht es darum, was denn 'nackt' im Sinne der Zwangsgeldverfügung bedeutet. Dann geht es um die Aussage einer Zeugin, und schließlich hat das Gericht herauszufinden, was das denn nun alles bedeutet. Richter Lernhart hat damit den Fahrplan vorgegeben. Sicherlich ein Mann mit Erfahrung, denn er bemüht sich redlich, in seinen Formulierungen und Fragestellungen das Ergebnis der Verhandlung nicht vorwegzunehmen. Es soll auch nicht so klingen. In seinem Falle heißt das sogar: Bereits der Anschein einer Vorverurteilung ist zu meiden. Und dabei entstehen dann gelegentlich ziemlich kurvenreiche Formulierungen. Auffallend und seltsam ist aber, dass er seine Bemerkungen, man wolle kein Ergebnis präjudizieren immer nur mit Blickrichtung des Nacktläufers macht.
Der vorsitzende Richter fragt dann, ob die Parteien mit der Verlesung der bereits aus den Vorverfahren bekannten Zeugenaussagen einverstanden sind. Beide Parteien stimmen zu. "Ja, das ist gut",muss sich der Richter Lernhart da gedacht haben, "da komme ich mit einem Vormittag aus". Aus den Akten liest er nicht selbst, dafür hat er den Allzweck-Richter Knorr zu seiner Seite, der also zwischendurch auch noch die Rolle des Berichterstatters übernimmt. Auch Richter Knorr bemüht sich redlich; kommt aber doch gelegentlich, wenn verlesene Zeugenaussagen auf nicht verlesene Zeugenaussagen Bezug nehmen, in Schwierigkeiten. Dann erläutert er - während er liest. Und lässt dabei den Rechten Zeigefinger kreisen – um indirekte Bezugnahmen anzudeuten. Wärend der 'Lesung' weist Richter Lernhart einmal seinen Kollegen Knoll auf weitere erwähnenswerte Details auf den Nachbarseiten hin, indem er mit dem Zeigefinger in Richtung Akte zeigt. Man muss den Eindruck haben, dass er in diesem Moment auswendig 'mitliest'. Wir dürfen also mit Recht annehmen, das sowohl Richter Lernhart als auch Richter Knoll Kenntnis der Aktenlage haben. Aber Vorsicht! Jemand der so gute Kenntnis von den Schriftstücken hat, steht in der Versuchung, anzunehmen, das sei denn nun schon alles.
Aber: Auch im heimatlichen Gerichtssaal, auf wohlvertrauten – und im Laufe der Jahre formgebenden - Stühlen, ist man nicht sicher vor Überraschungen. Nicht das sich nun jemand aus dem Zuhörerraum demonstrativ die Kleider vom Leib reißen würde – nein, nein, das wäre zu billig. Aber wenn den vermeintlich vollständigen Schriftstücken noch ein weiteres hinzugefügt wird, sieht vielleicht auch die Aktenlage anders aus. Warten wir es ab.
Zunächst zum Begriff 'nackt' im Sinne der Zwangsgeldandrohung. Was also ist 'nackt'? In den Unterlagen gibt es dazu Äußerungen von Personen, die frei von jeglicher Sympathie für Nacktaktionen sind. Ein Polizeibeamter wird z. B. zitiert: Danach liegt keine Nacktheit im Sinne der Zwangsgeldverfügung vor, wenn "Penis und Hoden vollständig bedeckt" sind. Blickdichte Penissocke und sonstige Hüllen sind also ausreichend, um einer Zwangsgeldforderung zu entgehen. Na - das ist doch eine Aussage. Zu dumm nur, das nach dieser Aussage kein Verstoß im Sinne der Zwangsgeldverordnung vorlag.
Die Richter wenden sich nun mit hilfesuchendem Blick an Herrn Geißler, der das Problem lösen soll. Zunächst verweist Geißler darauf, das die Überzeugung eines Einsatzbeamten nicht für die hohe Stadt – er meint: für Herrn Geißler – maßgebend sein kann. Das sollte auch dem Gericht bekannt sein. Dem Gericht ist aber auch bekannt, dass die vom Beamten gegebene Bewertung die wiederholte und - nach Aktenlage – mit dem Ordnungsamt abgestimmte Praxis der Polizeibehörden war.
Das ist natürlich auch Herrn Geisler bekannt, dem aber nur der Hinweis auf die damals ungenügend geklärte Rechtslage einfällt: Die Stadt – er meint eigentlich: Herr Geißler - musste sich erst an die Rechtslage "herantasten". Aus seinem Mund klingt das fast so, als wolle er sagen: "Liebe Richter, nun seid mal nicht so! Ihr habt doch auch eure Schwierigkeiten mit dem Thema und mit 'IHM' gehabt. Wir ziehen doch am gleichen Strang."
Ja, soll das denn heißen, dass Zwangsgeldverfügungen erwirkt werden, deren Rechtsgrundlage unbekannt ist? So nach dem Motto: Wir erlassen die Verfügung, dass es bei Strafe verboten ist "ptku" zu machen, und legen dann je nach unserem Wunsch freihändig und rückwirkend fest, was denn nun unter "ptku" zu verstehen ist und was nicht?
Da mutet Herr Geißler den armen Richtern aber einiges zu, die wir bei dieser Gelegenheit loben wollen, denn sie ließen sich von ihrer überaus berechtigten Empörung nichts anmerken. Rein gar nichts. Nicht das kleinste Stirnrunzeln war sichtbar. Keine Augenbraue erhöhte sich auch nur um den Bruchteil eines Millimeters. Alle Achtung, das will was heißen. Das nenne ich Beherrschung.
Richter Lernhart schweigt. Richter Knorr schweigt. Die Richterin zu ihrer rechten schweigt ebenfalls und die beiden Außenposten in Zivilkleidung schweigen sowieso. Sie alle üben sich in der Kunst des schweigenden 'Würdigens', das mir doch so unwürdig erscheint.
Herr Geisler kommt zum (vorläufigen) Höhepunkt als er sagt, dass, wer sich "auf schlüpfriges Gebiet begibt", eben die Folgen tragen müsse. Dem darf ich doch zustimmen; die Frage an die Richter lautet nun also: "Wer sich denn nun mit der Zwangsgeldverhängung auf schlüpfriges Gebiet begeben hat?"
Nebenbei wird auch erläutert ob die Zwangsgeldverfügung überhaupt rechtens war; Richter Lernhart wünscht aber keine Diskussionen hierzu. Der Mann ist ein Praktiker; er weiß, dass er diesen Vormittag noch ein Programm abarbeiten muss. Trotzdem kommt in diesem Zusammenhang noch einmal kurz Heiterkeit auf, als der Nacktläufer davon spricht, dass nach der Verordnung 1000 Nackte ungestraft durch Freiburg rennen dürften; wenn er sich ihnen aber anschließen würde, so müsste er wohl das Zwangsgeld zahlen. Beim Stichwort "1000 Nackte" verbreitet sich kurzzeitig ein Lächeln – fast schon ein Lachen – auf den Gesichtern der Richter, die im gleichen Moment vor ihrem 'geistigen Auge' 1000 Nackte durch die engen Gassen Freiburgs laufen sahen. Leider lässt sich jemand wie Tunick den Ort und Zeitpunkt seiner Aktionen nicht vorschreiben. Aber – Tunick in Freiburg - wäre doch schön. Und lehrreich für Herrn Geißler wäre das auch.
Nun ist es ja nicht so, das Herr Geißler nur Falsches gesagt hätte. Einmal höre ich von ihm so etwas wie: "Die Stadt (er meint wieder sich, den Herrn Geißler) hat Besseres zu tun, als vor Gericht zu streiten, was nun nackt ist und was nicht." Recht hat er. Der Nacktläufer – selten genug – bestätig seine Meinung. Wir alle haben Besseres zu tun. Richter Lernhart kann/darf sich in diesem Sinne nicht frei äußern, aber ich bin mir sicher er hätte gesagt: "Ich auch. ICH AUCH!" - Ja, dann darf ich mich doch fragen, was wir hier alle sollen.
Richtig. Es geht um ein 'Vorkommnis'. Schon etliche Jahre her. Der Nacktläufer soll seinerzeit unter Schmerzen und trotz Zwangsgelddrohung ausgerechnet dort nackt gejoggt sein, wo eine parteiische Zeugin für gewöhnlich ihren Hund ausführt. Auch wenn so mancher Richter den Nacktläufer für verwirrt halten mag, aber so verwirrt kann doch niemand sein, dass er gegen die eigene Interessenlage handelt.
Nach so langer Zeit haben zeitnah abgegebene Zeugenaussagen besonderen Wert. Dergleichen gibt es etliche: Zum Beispiel die Aussagen der Zeugin, die den Nacktläufer belasten. Aber auch die Aussagen der Krankengymnastin und eines damaligen Besuchers, die den Nacktläufer für den fraglichen Tag entlasten. Wie lässt sich dieser Widerspruch lösen? Was können die unparteiischen Richter nun tun?
Richtig. Vielleicht war das vermeintliche Nacktjoggen auch an einem anderen Tag? Kann doch sein? Vielleicht am 1.April? Die Zeugin hat sich einfach vertan. Ist doch menschlich. Richter Knorr hilft sogleich mit der Bemerkung, dass es ja reichlich Nacktläufe und reichlich Ordnungsverfahren gab. Wenn wir in schon nicht für den fraglichen Tag bekommen, dann eben für einen anderen. Kommt doch nicht so darauf an.
Da kommt mir die Frage: Vielleicht sind wir hier gar nicht im Sitzungssaal VII des Verwaltungsgerichtes Freiburg? Wo also sind wir hier?
Richter Lernhart hat aufgepasst und zieht so unauffällig wie irgend möglich die Notbremse: Er erläutert in ausführlichen Worten, dass die vielen Ordnungsverfahren diverser Nacktläufe nichts mit dem hier zu verhandelnden Zwangsgeldverfahren zu tun haben. Das war jetzt aber knapp. Trotzdem: Gesagt ist gesagt und die Möglichkeit einen anderen Tag zu nehmen, erscheint den Richtern vielleicht verlockend.
Man wird ja wohl die - zumindest zu diesem Zeitpunkt – aus richterlicher Sicht verlässlich erscheinende Zeugin doch in Nebenpunkten wie Datumsangaben berichtigen dürfen. Soviel muss doch möglich sein. Geißler stimmt doch auch zu. Na also. Bald ist sowieso Mittag.
Da wird doch dem Gericht von dem Nacktläufer – die Erregung ist seiner Stimme direkt anzumerken – ein weiteres Schriftstück eingereicht. Es geht um ein weiteres Protokoll. Zeitnah zum angeblichen Nacktlauf von einem extra ausgebildeten, erfahrenen Polizeibeamten erstellt. Kurz: es handelt sich um ein sogenanntes 110-Protokoll der ursprünglichen, telephonischen Meldung der Zeugin. (Zur Erläuterung: Wann immer ein 110-Ruf eingeht, wird vom aufnehmenden Beamten zeitgleich ein zugehöriges Protokoll erstellt. Die Beamten sind besonders geschult in der Aufnahme der Meldungen, beherrschen größtenteils die verbreitetsten Fremdsprachen und müssen z. B. bei Notfällen schnell und sicher entscheiden, was Sache ist. Z. B. bei Unfällen: Zahl und Art der Verletzungen, genaue Ortsangabe, Fahrtrichtung etc.)
Shocking auf der Richterbank. Alle Richter erheben ihre schweren Körper leicht aus den Sitzen und blicken sich fragend an. Was soll das jetzt? Als Erster fasst sich Richter Lernhart wieder, der sich vom Richter Knorr sogleich bestätigen lässt, dass dieses Protokoll nicht den bisher bekannten Akten beigefügt ist. Irgendwie gehört haben sie aber schon davon. Richter Lernhart hält das Stück Papier in seinen Händen, betrachtet es kurz von beiden Seiten und fängt an zu lesen. Richtig ausführlich. Ich denke schon: "Pass auf, jetzt liest er jedes Eselsohr mit vor!", da kommt er zu der Stelle mit den genauen Zeitangaben. Er gibt auch die Sekunden genau an. Laut und deutlich, fast schon pointiert. Als ob er sagen wolle: "Nun wissen wir es aber ganz genau."
Keine Frage: Die Zeugin meldet den angeblichen Nacktlauf für genau den gleichen Tag und genau die gleiche Stunde und genau die gleiche Minute und genau die gleiche Sekunde für den zwei Zeugen den Nacktläufer entlasten. Außerdem ist sie - entgegen ihrer seinerzeitigen Aussage - nicht mit ihrem Hund spazieren, sondern befährt die Straße in Gegenrichtung. Die von ihr in der protokollierten Aussage angegebenen Abbiegemöglichkeiten existieren auch nicht.
Was nun? Die Richter wissen jetzt auch nicht mehr weiter und wenden sich ein weiteres Mal am Herrn Geißler, dem in seiner Verzweiflung nicht mehr einfällt wie: "Aus meiner praktischen Erfahrung ... kann sich der Beamte auch vertan haben." - Vielleicht hat er auch "fahren" und "gehen" verwechselt? Und die Fahrrichtung auch? Und die Ortsangaben/Seitenstraßen auch? Und die Datums-/Uhrzeitangabe auch?
Das war dann aber doch zu viel. Die unparteiischen Richter erheben die Augenbraue leicht – und der Nacktläufer steht kurz vorm Ausbruch. Das hat wohl auch Richter Lernhart bemerkt, und versucht anzudeuten, das es der Aufregung nicht bedarf, das Gericht wird die Beweise schon zu würdigen wissen.
Ab jetzt dauert es nicht mehr lange, und der vorsitzende Richter beschließt das Ende der Verhandlung mit den Worten, dass den Parteien schriftliche Urteile zugehen werden.
Und die Richter verschwinden mit ihren 'Beisitzern' in der umgekehrten Reihenfolge, wie sie erschienen waren, wieder in ihrer 'Sakristei'. Fast wäre man versucht, ihnen zurufen: "Bis zum nächsten Mal!" Vielleicht im 4. Stock. Dort gibt es nämlich auch noch einen Sitzungssaal, wie mir noch kurz vor Beginn der Verhandlung Herr Geißler – der sich dort ja schon gut auskennt – erläuterte.

Michael Strothjohann

Beobachtungen anlässlich eines Prozesses vor dem Verwaltungsgericht
Aktenzeichen: 4 K 2406/02
Datum: 2004-03-18

Richter:

Klaus Lernhart (Jg. 1947)
Ab 31.10.1996 Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Freiburg

Richter:

Peter Knorr (Jg. 1953)
Ab 01.06.1992 Richter

Richter:

Gabriela Kraft-Lange (Jg. 1964)
Ab 18.11.1996 Richterin (1/2) am VwG Freiburg

Gericht:

Verwaltungsgericht Freiburg
Dreisamstr. 9-9a
D-79098 Freiburg
TV mit dem VgR
Interview Rolf Bossi

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