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Richter Andreas Buske (Jg. 1955)

Spitzname: »Totengräber der Meinungsfreiheit«
Zu Andreas Buske und seinen weisen Urteilen gibt es eine umfangreiche eigene Homepage. Dort heißt es:

"Der Vorsitzende Richter der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg ist Andreas Buske.

Diese Kammer ist zuständig für Äußerungsprozesse. Viele Urteile dieser Kammer - auch Pressekammer genannt -  sind in ganz Deutschland bekannt; selbst darüber hinaus. Die Urteile prägen Meinungsfreiheit und Internet-Nutzung in ganz Deutschland,   begrenzen derart sowohl Berichterstattung als auch die Äußerung von Meinungen. Die Pressekammer urteilte zur Haarfärbung des deutschen Kanzlers Schröder, im März 2006 definierte sie den Begriff "Auftrag", den Schröder anders sah als Westerwelle; sie verbot, die Politiker Peter Porsch  sowie Gregor Gysi als auch den Schriftsteller Günter Wallraff als IM der Staatssicherheit der DDR zu sehen und so zu nennen.
Oskar Lafontaine erhielt 100.000,00 EUR fiktive Lizenz zugesprochen. Verlor allerdings später vor dem BGH.

Prozesse gewonnen werden von Claudia Schiffer und auch Oliver Kahn. Dieter Bohlen hat einige Prozesse verloren. Noch schwieriger haben es Prinzessin Caroline und Prinz Ernst August. Gewinnen neuerdings fast alle Prozesse.  Harald Schmidt?

In vielen bekannten Prozessen verlor der Springer-Verlag. Gegen Spiegel und Bauer-Verlag gibt es viele nicht einfache Prozesse. Der Heise-Verlag obsiegte nicht nur einmal, verlor jedoch einen wichtigen Prozess als Betreiber eines Internet-Forums.

Die Pressekammer urteilt SOGAR gegen Verursacher und Opfer außerhalb Hamburgs; entscheidend ist der Ort der Schädigung. Bei Medien kann dieser ein beliebiger Ort in Deutschland sein. Denn Medien sind überall präsent: selbst Lokalzeitungen und Lokalausgaben größerer Zeitungen. In Hamburg geklagt werden kann sogar gegen ausländische Provinzblätter. Das englische Boulevard-Magazin, gegen welches unser Herr Alt-Kanzler Schröder klagte, war allerdings größer.

Auch ein Informant, welcher Journalisten zwecks Veröffentlichung Informationen liefert, kann am Ort der Schädigung  - egal wo er wohnt und wo und wie er seine Informationen übergab - verklagt werden in der Pressekammer Hamburg.

Vier österreichische Zeitschriften in Deutschland gefunden - das genügt, um gegen diese österreichische Zeitschrift bei der Pressekammer Hamburg zu klagen.

Auffallend ist, dass sich Berliner - z.B. Gysi, Gerhard Schröder  - und Leipziger  - z.B. Porsch -  mit ihren Klagen an die Pressekammer in Hamburg wenden. Das ist kaum Zufall und Grund zur Annahme, dass die Pressekammer anders urteilt als die Kammern anderer Bundesländer.

Als Geschäftsführer der -> HCF Gmbh bin ich nunmehr seit dem Jahre 2003 konfrontiert mit der Art, wie Andreas Buske "seine" Prozesse führt.
Die Akten von fast einem Dutzend Gerichtsurteile füllen inzwischen bereits zwei Regale meiner "Sammlung".
Viele Entscheidungen deutscher Gerichte waren für mich nicht ohne weiteres nachvollziehbar.
Nach Diskussionen mit Rechtsanwälten, Literaturstudien, Internet-Rechnerchen sowie Beobachtung öffentlicher Verfahren führte ich folgenden allgemeinen Begriff für die mich immer aufs neue erstaunende Art der Prozessführung ein:

Buskeismus

Urteilsfindungen des Richters Andreas Buske nehme ich genau unter die Lupe. Nehme dabei Vergleiche vor mit anderen Urteilen sowie anderen Kammern.

Andere Kammern und Senate - das Hanseatische Oberlandesgericht, 7 Senat, 27. Zivilsenats des Landgerichts Berlin und das Kammergericht Berlin werden inzwischen ebenfalls näher unter die Lupe genommen.

Der vorsitzende Richter Andreas Buske ist weder Unikum noch Sonderling.
Steckt hinter seiner besonderen Art zu entscheiden Methode?

Die zu entwickelnden Merkmale des Buskeismus treffen auf viele Richter zu; manchmal mehr, manchmal weniger. Es kann Richter geben, die buskeistischer sind als der vorsitzende Richter am Landgericht Hamburg. Einen reinen Buskeiten wird es nicht geben; nicht einmal der Vorsitzende in Hamburg wird allen Kriterien gerecht.

Vergleich und Analyse erfolgen in Deutschland. Der außerordentlichen Schwierigkeiten, welche diese web-Site mit sich bringt, bin ich mir bewusst, denn unsere Richter sind unabhängig: unabhängige Verfassungsorgane, Richter auf Lebenszeit - Enthebungen vom Richteramt durch Richteranklage sind bisher fast nie vorgekommen.

Die Urteile sind nach erfolgloser Beschwerde bzw. Revision endgültig und dürfen nicht weiter angezweifelt werden. Das heißt, Richter besitzen eine fast nicht zu kontrollierende Macht;  bis hin zum Verfassungsgericht Karlsruhe.

Endgültige Entscheidungen treffen die Richter. Dies scheint überwiegend Konsens zu sein, und zwar unabhängig von den Folgen sowohl für den Einzelnen als auch für die Allgemeinheit. Lebensfremd sind die meisten Richter. Es spielt keine Rolle. Wie auch, im Leben gibt es ohnehin nichts Endgültiges.

Wie Schicksalsschläge hingenommen werden Fehlurteile, die Existenz vernichtende Urteile sowie die damit verbundenen hohen Kosten.

Urteile werden selten gewagt anzuzweifeln, nicht einmal von Top-Managern, Ministern, Wissenschaftlern bis zum deutschen Kanzler.

Verfassungsrechtliche Konsequenzen kann eine Diskussion über Richterentscheidungen nach sich ziehen: dass die Mächtigen den Verfassungsschutz einschalten, ist nicht gänzlich ausgeschlossen.

Die Medien als prägender Teil unserer Gesellschaft sind mit den Gerichten, ähnlich wie die Mächtigen, latent konfrontiert; Richterentscheidungen werden gelassen hingenommen. Eingeplant sind die Kosten: Das Ganze hat und ist System.

So kalkuliert Springer viele Millionen für Rechtsstreite mit ein. Allerdings nicht nur für buskeistische Äußerungsprozesse. Meinungs- und Pressefreiheit sind vielen Verlagen und Fernsehanstalten weniger wichtig als Finanz- und Karriere- und Machtinteressen.

Das Leben dagegen entwickelt sich nach eigenen Gesetzen. Mächtige und Medien jedoch beherrschen diese Gesetze nicht, ganz zu schweigen das Leben.

Was steckt hinter den Entscheidungen der Pressekammer des Landgerichts Hamburg mit dem vorsitzenden Richter Andreas Buske?

Die Juristen - Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte besitzen Wissens-, Deutungs- und Handlungsprivileg. Solches  verleitet zu elitärem Verhalten und erleichtert dieser Berufsgruppe, sich hinwegzusetzen über Meinungen, Wissen, sogar über die Handlungsweisen der anderen. Derart sind viele Interessenskonflikte vorprogrammiert.

Welche Bedeutung haben die Urteile und Beschlüsse der Pressekammer Hamburg für Deutschland?

Welche Rolle spielen die materielle Kraft der Kläger bzw. der Beklagten sowie das Durchhaltevermögen bei Wahrheitsfindung und Geschichtsschreibung?

Welche Rolle spielen welche Zukunftspläne?

Was für Netzwerke und Lebensmythen bestimmen überwiegend die richterlichen Entscheidungen der Pressekammer Hamburg?

Sind wir schon mittendrin in einem totalitären Überwachungs- und Präventionsstaat?"



Ab 06.04.2000 Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg (Zivilkammer 24, Pressekammer)

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    Landgericht Hamburg
    Sievekingplatz 1
    D-20355 Hamburg

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