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Reportage: Bezirksgericht Schwechat/Wien, Richterin Dr. Toth: Wer die Justiz kritisiert, lebt gefährlich

Bürgerin sollte entmündigt werden, da sie es wagte, im Februar 2002 eine Antwort auf eine Beschwerde aus 1999 (!) zu urgieren.

Begründung der Justiz:

"Wenn Sie die Justiz kritisieren, müssen Sie damit rechnen, dass zurückgeschossen wird".
Wenn Sie sich als Staatsbürger auf die bestehende Verfassung und Staatsgrundrechte berufen (ist ja Ihr gutes Recht!) müssen Sie damit rechnen, dass sofort versucht wird, Sie zu entmündigen und ein Sachwalterverfahren einzuleiten.

So geschehen mit Christa N. im Bezirksgericht Schwechat. Bereits im März 1999 wurde eine Beschwerde gegen die Richterin Dr.Christine TOTH eingebracht. Die Beschwerdeführerin erkundigte sich, bei welcher Stelle die Beschwerde einzureichen wäre, und erhielt die Auskunft, dass hiefür der Gerichtsleiter zuständig wäre.  Zu diesem Zeitpunkt glaubte Christa N. noch an ein funktionierendes Rechtssystem, ihre Bescherde richtete sie an den Gerichtsleiter, Dr. Peter LINNERT, in der Hoffnung, dass der Beschwerdeführerin ihre zustehenden Rechte gewahrt werden.

Weit gefehlt!

Dr. Peter Linnert als Leiter des Bezirksgerichts Schwechat, teilte der Beschwerdeführerin mit, dass er für Beschwerden nicht zuständig sei, und verwies die Beschwerdeführerin an den Landesgerichtspräsidenten in Korneuburg. Der Landesgerichtspräsident von Korneuburg teilte der Beschwerdeführerin mit, dass sehr wohl Dr. Peter Linnert als Gerichtsleiter für Beschwerden zuständig ist.

In der Folge wendete sich die Beschwerdeführerin wieder an Dr. Linnert, der sich bis Frühjahr 2002 nicht mehr rührte.

Seine Antwort erfolgte erst durch einen Fristsetzungsantrag zur rechtlichen Äusserung über die Beschwerde von März 1999!

Mittlerweile  besorgte sich die Beschwerdeführerin die gültige ZPO und stellte fest, dass sehr wohl die Zuständigkeit über Beschwerden den Gerichtsleiter ausweist. Nicht, dass die Beschwerdeführerin dem Landesgerichtspräsident von Korneuburg misstraute, was sie sehr verwundert, dass der Gerichtsleiter nicht einmal seinen Aufgabenbereicht kennt! Die Frage stellt sich darauf, wie es möglich ist, als Gerichtsleiter nicht die bestehenden Gesetze zu kennen.

So ist es vielleicht verständlich, dass die Richterin Dr. Christine TOTH als Mitarbeiterein des Gerichtsleiters auch etliche Gesetze anscheinend nicht versteht und lesen kann.

Ein Sprichwort sagt: " ..wie der Herr, so des G´scherr"

Die Folge des Fristsetzungsantrages bestand darin, dass Dr. Christine TOTH mit dem Gerichtsleiter Dr. Peter Linnert einvernehmlich gegen die Beschwerdeführerin ein Sachwalterverfahren einleitete!

Nach Beendigung des Sachwalterverfahrens gab der Richter Dr. Peter Linnert am 5.9.2002 einen Beschluss heraus, mit der Geschäftszahl Z 2 Nc 10004/02 z, Bezirksgericht Schwechat, wo er die inkorrekten Handlungsweisen wie Missachtung von Gesetzen seiner Mitarbeiterein Dr. Christine Toth neuerlich in Schutz nahm, dieses Verhalten im klaren Widerspruch zu bestehenden Gesetzen, und zu erkennen gibt, dass er bis dato nicht den § 174 ZPO kennt, der mehrfach in den Verhandlungen rechtswidrig missachtet wurde.

Text übernommen von: rechtsstaat-austria.com.


"Wenn Sie die Justiz kritisieren, müssen Sie damit rechnen, dass zurückgeschossen wird."

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Aktenzeichen: 2 Nc 10004/02 z
Datum: 2002-09-21

Richter:

Dr. Christine Toth (Jg. 1963)
Ab 01.01.1992 Richterin am Bezirksgericht Schwechat/Wien Umgebung

Gericht:

Bezirksgericht Schwechat (Wien Umgebung)
Schloßstraße 7 A-2320 Schwechat
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