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Reportage: Staatsanwältin Andrea Titz (München): Anklage auf unterstem intellektuellen Niveau

Andrea Titz bildet sich, wie es scheint, etwas darauf ein, dass BILD nicht zu den Zeitungen gehöre, die sie lese. Vermutlich meint sie, BILD sei einfach 'unter ihrem Niveau'. Doch wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen: Angesichts einer von ihr zu verantwortenden unglaublich dümmlichen Anklage kann man darüber wirklich nur noch lachen!

David Goldner aus München wurde am 10.01.2007 vom berühmt-berüchtigten Richter Klarman (aus Garmisch-Partenkirchen) zu 60 Tagessätzen je 10 Euro verurteilt, weil er ca. 150 Din A 6 Flyer in seinem Rucksack 'vorrätig' gehalten hatte, auf denen das Cover des Buches 'Feindaufklärung und Reeducation. Kritische Theorie gegen Postnazismus und Islamismus' (erschienen im ca-ira-Verlag, Freiburg, 2006) abgebildet war. ( Das Cover ist zu sehen auf: www.ca-ira.net/verlag/buecher/grigat-feindaufklaerung.reeducation.html )
Aus dem auf dem Flyer genannten Buchtitel ging klar hervor, dass sie sich ausdrücklich gegen Islamismus und Neofaschismus richteten. Die Flyer bewarben eine Lesung und Buchvorstellung mit dem Herausgeber des Buches, Stephan Grigat.
Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen).
Die Flyer waren am 27. Mai 2006 in Mittenwald während einer polizeilichen Personenkontrolle bei David Goldner sichergestellt worden.

In dem BLOG Lizas Welt heißt es: «Eine Dreiviertelstunde dauerte es, dann hatte Richter Dieter Klarmann den Strafbefehl bestätigt und lediglich die Höhe des Tagessatzes von 40 auf 10 Euro reduziert. Auf den Flugblättern sei der Hitlergruß deutlich zu erkennen gewesen, und der Text des Aufrufs habe sich nicht klar genug davon distanziert, gab Goldner gegenüber Lizas Welt die Begründung des Vorsitzenden wieder. Gelesen haben kann letzterer das Flugblatt nicht, denn sonst hätte er zur Kenntnis nehmen müssen, wie der Vortrag des Buchherausgebers dort angekündigt wurde:

"Die Radikalität der besten Arbeiten der Kritischen Theorie resultiert daraus, in der Kritik der kapitalistischen Gesellschaft sich dessen bewusst zu werden, dass allererst die ebenso zwanghafte wie selbstgewählte Reaktion auf diese Gesellschaft abzuwehren ist: der Vernichtungswahn der regressiven Antikapitalisten, der auf Juden und Jüdinnen zielt. Darin ist die Erfahrung der nationalsozialistischen Verfolgung bei diesen linken Intellektuellen zur Grundlage einer Kritik geworden, die den Marxismus hinter sich lassen musste, um die Befreiung mit der kritischen Theorie von Marx noch denken zu können. Darin liegt ihre ganze Aktualität in der postnazistischen Gesellschaft."

Vielleicht überstiegen diese Zeilen aber auch einfach Klarmanns Horizont. Doch besonders schwer ist es andererseits eigentlich nicht, den "Vernichtungswahn der regressiven Antikapitalisten" in Form hitlergrüßender Islamisten auf dem Foto zu erkennen, im Text die Forderung nach dessen Abwehr zu finden und angesichts des Titels Feindaufklärung und Reeducation schließlich den logischen Zusammenhang zwischen dem einen und dem anderen herzustellen. Es wäre sicher auch kein großes Problem gewesen herauszufinden, dass das Buch schon seit längerem vollkommen unbeanstandet ausgeliefert und verkauft wurde. Doch so viel Mühe wollte sich Richter Klarmann anscheinend nicht machen, wie David Goldner berichtete:

"Mindestens zwei Mal betitelte er das Buch mit 'Feindaufklärung und Reduktion' statt 'Reeducation'. Das alleine zeigt schon, wie wenig er sich damit befasst hat." Dabei müsste Klarmann diese Reeducation zu seinen früheren Zeiten noch ansatzweise mitbekommen haben. Aber man vergisst ja bekanntlich das, was einen nicht groß beeinflusst hat, recht schnell wieder. Doch wenn man schon nicht den Sammelband eines kleinen Freiburger Verlages zur Kenntnis nimmt, dann vielleicht zumindest die auflagenstärkste Boulevardzeitung des Landes. Denn die hatte ein ähnliches Verbrechen begangen wie der Politologe, wie dieser in seiner Verteidigungsrede deutlich machte: "Am Mittwoch den 26. Juli 2006 publizierte die BILD-Zeitung auf Seite 2 ein 30 cm mal 15 cm großes Farbfoto, das Kinder der libanesischen Hizbollah zeigt, die ihre rechten Arme zu einem Gruß strecken, der stark an den Hitlergruß erinnert. Die entsprechende Seite von damals habe ich dabei. Laut Wikipedia erreicht die BILD-Zeitung zur Zeit eine verkaufte Auflage von circa 3,8 Millionen Exemplaren pro Tag (2005). Sie erreicht damit etwa 18,8 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren, das sind 12,11 Millionen Menschen. Meines Wissens hat keine Staatsanwaltschaft Deutschlands – und auch keine in Bayern – den Axel-Springer-Verlag wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angezeigt oder verklagt." Es half alles nichts – zumal sich die Staatsanwältin, Andrea Titz, mit dem Argument "Zur BILD-Zeitung kann ich leider nichts sagen, da diese Zeitung nicht zu den Zeitungen gehört, die ich lese" herausgewunden habe, wie David Goldner schilderte –: Er wurde verurteilt. Dabei machte Richter Klarmann mit nachgerade bestechender Logik geltend, der Angeklagte habe ja erstens an den Protesten gegen das Traditionstreffen der Gebirgsjäger teilgenommen, und von diesen seien zweitens einige – hört! – an Kriegsverbrechen beteiligt gewesen. Was allemal beweise: Goldner habe während der Protestkundgebungen Flugblätter verteilen wollen, und die Personen auf diesen Flugblättern zeigten den Hitlergruß. Wie früher die Gebirgsjäger, soll das vermutlich heißen – und wer derlei argumentative Stringenz nicht nachvollziehen kann, muss sich nicht grämen, sondern nur wundern.»

Dr. Michael Aschenbach
13. 2. 2007



Aktenzeichen: Cs 11 Js 19135/06
Datum: 2007-01-10

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