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Reportage: Faule, geldgierige und kriminelle 'Hausgutachter' der Gerichte als Handlanger, um Leute hinter Gitter zu bringen.

Wenn Sie auf Ihrem Computer RealPlayer installiert haben, führt Sie ein Klick auf das nebenstehendes Bild zu drei kurzen Ausschnitten aus einem Beitrag der Sendereihe 'Die Story' (WDR) vom 3. 5. 2004. (Die Software 'Realplayer' können Sie kostenlos von der Homepage real.com herunter laden.)
Prof. Kury vom Max-Planck-Institut für ausländisches und Internationales Recht (Freiburg) hat dem Vorgehen dieses Gutachters (Medizinaldirektor a. D. Frießem, Stuttgart - siehe unten) in einem Mordfall einen umfangreichen Artikel in der Zeitschrift 'Praxis der Rechtspsychologie' gewidmet. Darin schreibt er unter anderem:
«Man kann in der Literatur viel über Missstände in der Gutachtenpraxis nachlesen. Obiger Fall überschreitet u. E. jedoch bei weitem alles noch Hinnehmbare. Wenn ein Gutachter in einem so komplexen Fall wie einem Tötungsdelikt mit dem angedeuteten psychodynamischen Hintergrund der Ansicht ist, dass eine Exploration von weniger als 3 Stunden, in Wirklichkeit gar nur 45 Minuten einschließlich Durchsicht der Gefangenenakten und Durchführung zweier psychologischer Tests, ausreicht, um sich einen Überblick über die Persönlichkeitsstruktur zu verschaffen, disqualifiziert er sich u. E. selbst. Von den weiteren erheblichen inhaltlichen Mängeln des Gutachtens abgesehen. Maisch (1985. S. 517. 520) weist zu Recht darauf hin, dass ungenügender Zeitaufwand der „simpelste Untersuchungsmangel" sei. „Untersuchungen von 1 bis 2 Stunden bei einem kapitalen Delikt, z.B. einer Tötung, einem gravierenden Sexualdelikt, stehen in einem grotesken Missverhältnis zu den aufklärungs- und abklärungsnotwendigen Bereichen von Biographie, individueller Entwicklung, Persönlichkeitsstruktur und ggfs. psychopathologischem Bild ... (Es ist) jede Untersuchung bei solchen Delikten, die unter 6 bis 8 Stunden liegt, ein erheblicher Untersuchungsmangel, wenn man berücksichtigt, zu welch komplexen Fragen der Sachverständige sich wird äußern müssen".

Berücksichtigt man zusätzlich die Folgen des Gutachtenergebnisses für die Angeklagten, denen hier eine lebenslange Freiheitsstrafe droht, ist der Gutachter zu besonderer Sorgfalt und Gründlichkeit aufgerufen. Es gehört u. E. eine gewaltige Portion Abgebrühtheit dazu zu glauben, sich in maximal 45 Minuten einen Überblick über die Hintergründe eines so komplexen Tatgeschehens und der psychischen Gegebenheiten verschaffen zu können. Besorgniserregend ist aber auch, dass eine fünfköpfige Schwurgerichtskammer ein solches Gutachten akzeptiert und gegenüber den berechtigten Einwänden des Strafverteidigers verteidigt, erst dann von ihm abrückt. wenn bereits der auftraggebende Staatsanwalt diese „Gutachtenpraxis" nicht mehr für vertretbar hält und sich dem Ablehnungsantrag der Verteidigung anschließt. (Hervorhebung durch Editor) Der Eindruck, dass das Gutachten allzu sehr in die eigenen Überlegungen des Gerichts gepasst hat und man von daher nicht von ihm lassen wollte, ist nicht von der Hand zu weisen. Inwieweit dies jedoch noch mit einer ausgewogenen Rechtsprechung zu vereinbaren ist, ist schwer nachzuvollziehen. Hinzu kommt, dass der Gutachter in der Region offensichtlich seit Jahren bzw. Jahrzehnten als „Hausgutachter" fungiert (vgl. zu der Problematik etwa Hartmann 1984).

Unseres Erachtens hat es auch viel mit Menschenwürde zu tun, den Auftrag zur Erstellung eines forensischen Gutachtens ernst zu nehmen. Gerade auch ein Angeklagter hat trotz der Schuld, die er u. U. auf sich geladen hat, ein Recht darauf, dass sich der Gutachter neutral und objektiv darum bemüht, seine Lebenssituation, die psychischen Hintergründe seiner Tat und die Verwicklungen und Verwirrungen, in die er geraten ist, zu verstehen und möglichst verständlich zu machen und nicht in Eile und routinemäßig abgehandelt zu werden.

Inzwischen wurde der psychiatrische Gutachter wegen Abrechnung überhöhter Honorare zu einer Geldbuße von DM 1.000 verurteilt.»

Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Erwin Teufel, hat im März 2004 nach mehreren TV-Beiträgen und Zeitungsberichten die Frau begnadigt (Teufel hat in 12 Jahren insgesamt zweimal eine Begnadigung ausgeprochen!).

Eine widerwärtige Kumpanei zwischen einem arroganten und gewissenlosen 'Gutachter' und skrupellosen 'Richter' (Gert Müller vom Landgericht Hechingen), dem das Gutachten halt 'in den Kram passte'.

Aktenzeichen: Ks 2/97
Datum: 1997-09-17

Gutachter:

Dr. med. Dieter H. Frießem
Spitzname: »Abzocker«
Ehemaliger ärztlicher Direktor des Justizvollzugskrankenhauses Hohenasperg

Institution:

Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg
Postfach 1244
D-71674 Asperg
TV mit dem VgR

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