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Reportage: Ist Anwältin Dr. Caroline Hevert 'korrupt' ? - (Weitere) Opfer der Kanzlei Dr. Erben, Heidelberg, gesucht.

Frau Dr. Hevert ist sich offenbar für keine Geschmacklosigkeit zu schade.

Es ist ja richtig, dass ein Rechtsanwalt sich für seinen Mandanten einsetzt, auch wenn dieser Mandant ein Krimineller ist. Das ist selbstverständlich. Das ist die Aufgabe eines Rechtsanwalts, zu seinen Aufgaben gehört es, die 'Interessen seines Mandanten zu vertreten'.

Aber wie weit darf ein Anwalt dabei gehen? Wenn er in einem Zivilprozess Prozessgegner unter Druck setzt oder unter Druck zu setzen versucht: Wo ist die Grenze? - Einigkeit wird schnell darüber erzielt werden können, dass der Anwalt sich, so wie jeder Bürger, an die Gesetze zu halten hat. Aber genügt das? Der Anwalt ist, wie es so schön heißt, ein 'Organ der Rechtspflege' - noch einmal: Der RechtsPFLEGE. Ist es mit dieser Rolle vereinbar, wenn der Anwalt sich bei der Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten, nehmen wir das Beispiel eines Kriminellen, zum 'Komplizen' macht? Und ab wann macht sich ein Anwalt zum Komplizen?

Die Beantwortung solcher Fragen ist zweifellos schwierig. Wir haben einen konkreten Grund, derlei Fragen hier zu stellen. Es geht um die Art und Weise, wie eine Kanzlei in Heidelberg, die Kanzlei Dr. Erben, bzw. zwei Anwälte dieser Kanzlei, nämlich Dr. Wolfgang Günther und Dr. Caroline Hevert, die 'Wahrnehmung der Interessen ihrer Mandanten' konkret verstehen. Es geht in diesem konkreten Fall um Mandanten, die von uns dem Milieu der Adressbuchbetrüger zugerechnet werden. Keine Frage, dass eine Kanzlei auch solche Mandanten haben darf, dass ein Anwalt auch solche Mandanten vertreten darf - und dass er dabei alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen darf und soll. Das gehört, wie betont, zu seinen Pflichten.

Aber, noch einmal die Frage: Wie weit darf ein Anwalt dabei gehen? Ist z. B. Rufmord ein Mittel der 'Vertretung von Mandanten-Interessen'? Oder befinden wir uns da nicht bereits in der Grauzone zur Kriminalität? In jedem Fall ist die Frage erlaubt: Ist solch ein Verhalten eines Anwalts würdig?

In dem Fall, der uns inbezug auf die Kanzlei Erben, genauer inbezug auf Dr. Hevert, Anlass zu einer solchen Frage gibt, geht es um Folgendes: Die Kanzlei Erben verschickt seit einigen Wochen Briefe an Homepagebetreiber, in denen diese aufgefordert werden, Links auf die Seiten zum Thema Adressbuchbetrug zu entfernen. Befremdlich an diesen Briefen ist, dass in diesen Briefen ein Mitglied der Redaktion des Beschwerdezentrums in äußerst schlüpferiger und ehrverletzender Weise diskreditiert wird (siehe dazu den Beitrag eines Rechtsanwalts in einem BLOG mit der Überschrift Mein erster Maulkorb - dort melden sich weitere Anwälte zu Wort, die ebenfalls einen entsprechenden Brief erhalten haben).

Warum das?

Die Seiten zum Thema Adressbuchbetrug wurden früher von dem Dokumentarfilmer Michael Plümpe betrieben, mussten aber von ihm abgegeben werden, weil er den kriminellen Machenschaften der Adressbuchbetrüger auf Dauer nicht gewachsen war (siehe dazu einen Bericht bei heise-online ). Die Seiten werden nun von einer kleinen mutigen Redaktion in eigener Verantwortung weiter betrieben, doch aufgrund der Erfahrungen von Michael Plümpe haben diese Leute sich wirksam geschützt, arbeiten anonym, betreiben die Seiten vom Ausland aus und haben sie auf einem ausländischen Server gehostet. Man kommt an sie nicht heran. Also halten die Adressbuchbetrüger sich an die Leute, die sie namentlich kennen, sie sollen stellvertretend unter Druck gesetzt und fertig gemacht werden, um auf diese Weise indirekt Druck auf die Leute ausüben zu können, die die Seiten wirklich betreiben, die man aber nicht zu fassen bekommt. Sie werden also in eine Art 'Geiselhaft' genommen.

Dr. Hevert spielt mit bei diesem miesen Spiel, wenn sie derartige Briefe verschickt. Und die Frage ist, ob derlei Machenschaften noch zu den Aufgaben eines Rechtsanwalts gehören, ob jemand, der solches tut, nicht im moralischen (wenn auch nicht im juristischen) Sinne als 'korrupt' zu bezeichnen ist, als jemand, dessen moralische Maßstäbe von ein paar Tausend Euro weggespült worden sind. Jung ist sie noch, diese Caroline, Jahrgang 1976, sieht aus, als könne sie kein Wässerchen trüben und vielleicht hätte sie ja auch Besseres verdient, als diese Drecksarbeit erledigen zu müssen. Aber wer kann es wissen: Sie ist vielleicht auch einfach nur ehrzeizig, keineswegs zu bedauern, vielleicht sogar skrupellos! Denn sie hat sich auf dieselbe Ebene begeben, die für die Adressbuchbetrüger-Mafia typisch ist: Rufmord! Siehe dazu den Bericht Die kriminelle Bande der Adressbuchbetrüger hat zugeschlagen . Ihr mieses Spiel erinnert daran, wie BILD vor Jahren versuchte, dem heutigen Oberbürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, dadurch zu schaden, dass sie ihn kurz vor der Wahl als 'schwul' outete. Die Hoffnung war, dass 'Schwulsein' noch immer 'anrüchig' genug sei, Wowereit politisch zu schaden. Die Rechnung ging nicht auf, wie wir heute wissen. Auch Hevert spekuliert auf die niederen Instinkte ihrer Leser, hofft auf einen ähnlichen Effekt. Es ist zu vermuten, dass die Rechnung genau so wenig aufgeht wie damals bei BILD ...

Manche ekelt derartiges Verhalten allerdings an, so auch Herrn Jörg Reinholz, der die Homepage rotglut.org unterhält und seinen Ekel in einem Beitrag Ausdruck gegeben hat. Wir haben dem nichts hinzuzufügen.


Die Redaktion ist an weiteren Erfahrungsberichten interessiert, ob es noch andere Beispiele zweifelhafter Methoden gibt, die Anwälte der Kanzlei Erben gegen Prozessgegner ihrer Mandanten anwenden.


Aktenzeichen:
Datum: 2008-04-02

Anwalt:

Dr. Wolfgang Günther (Jg. 1972)
Spitzname: »Rechtsverdreher«
Ab 01.06.2004 Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Erben, Heidelberg

Anwalt:

Dr. Caroline Hevert (Jg. 1976)
Spitzname: »Die Geschmacklose - Arbeitsgebiet: "Kundenfang - ganz legal"

«
Ab 01.08.2009 Rechtsanwältin in der Kanzlei MH Rechtsanwälte, Speyer

Kanzlei:

MH Rechtsanwälte
Homepage der Kanzlei

D-67346 Speyer
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