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Besserer Schutz vor Auswüchsen in der (deutschen) Justiz
durch stärkere öffentliche Kontrolle der Anwälte

Ein Projekt des Vereins beschwerdezentrum.org.

Paragraphenschlange
»Den Kundigen wie den Unkundigen überrascht die Vielfalt der Sachverhalte, die zu parteiverräterischem Handeln oder doch in seine Nähe rückendem Verhalten genutzt werden. Noch mehr erstaunt die nicht selten geradezu jungfräulich anmutende Unberührtheit der Rechtskenntnis vom Inhalt und den ausgedehnten Grenzen des § 356, das leichtgläubige Vertrauen gestandener Volljuristen in das Urteil von Laien über diffizile Rechtsfragen und die Unbekümmertheit und manchmal Unverfrorenheit, mit der Rechtsanwälte, das Ethos ihrer Berufsbezeichnung außer acht lassend, sich über die Grenzen des § 356 hinwegsetzen zu können gemeint haben.«
Leipziger Kommentar -zum Strafgesetzbuch -,
10. Auflage 1982, § 356 StGB, Rechtsbeugung, Rdn. 164

»Nicht zuletzt dank der Juristenschwemme in unserem Land sind die Ehrengerichte der Anwaltschaft mit standesrechtlichen Verfahren zur Zeit hoffnungslos überlastet. Die Verstöße gegen die von der Bundesrechtsanwaltskammer verfassten Standesrichtlinien nehmen weiter zu und werden gröber. Trotz juristischer Ausbildung werden die elementarsten Regeln der Gesellschaft, die selbst Laien kennen, verletzt.«
Leserbrief von Horst Fritzel,
Präsident des Ehrengerichtshofes - jetzt Anwaltsgerichtshof -
für Rechtsanwälte des Landes Hessen in DER SPIEGEL, 2/1993

»Nicht jeder Anwalt verdient sich den Luxus durch ehrliche Arbeit. In die Schlagzeilen geraten Juristen, die sich zu Kumpanen und Komplizen von Kriminellen machen oder der Anfechtung nicht widerstehen können, ehrlich mit dem ihnen anvertrauten Geld umzugehen. - Untendurch sind sie hingegen bei vielen Bürgern, die selbst Erfahrungen im Umgang mit Anwälten gesammelt haben. - Der Anwaltsberuf, resümieren die Autoren der Studie, sei 'mit einem erstaunlich eindeutigen und kritisch bewerteten Image behaftet.' Derart negativ werde womöglich 'kein anderer freier Beruf' gesehen.«
SPIEGEL-Redakteur Norbert F. Pötzl
über den Ansehensverlust der westdeutschen Anwälte
in DER SPIEGEL, 49/1989, S. 152, 158

»Im übrigen hat Herr Pötzl viele Missstände im deutschen Anwaltsstand hervorragend recherchiert, die Dinge sind aber noch weitaus schlimmer als von ihm dargestellt.«
Leserbrief vom Rechtsanwalt Peter Herzberg, Esslingen,
zu der SPIEGEL-Serie von Norbert F. Pötzl
in DER SPIEGEL, 51/1989

»Wenn der Beruf seinen Mann nicht mehr ernährt und seine Frau schon gar nicht, dann bricht sich der Existenzdruck dort Bahn, wo er gerade will: bei der Kollegialität, bei der Werbung, beim Kampf um den lukrativen Mandanten, bei der Gebührenehrlichkeit, bei der Beratung über den Erfolg von Klage und Rechtsmittel, bei der vorbehaltlosen Identifizierung mit dem Willen des Mandanten.«
Amtsrichter Klaus Burckhardt
in der Deutschen Richterzeitung 1988, S. 186
Einem Rechtsanwalt müssen wir uns, wie einem Arzt, anvertrauen können. Wenn er einen Fehler macht, kann das für uns katastrophale Konsequenzen haben, seine Kompetenz entscheidet für uns über Wohl und Wehe: Ihm gegenüber sind wir, weil wir sein Handeln und seine Entscheidungen im Allgemeinen mangels fachlicher Kompetenz nicht kritisch bewerten können, 'schutzlos' ausgeliefert

Nicht auszudenken, wenn eine Person, der wir ausgeliefert sind, zu unserem Feind wird. Bei einem Arzt ist dann unmittelbar unser Leben bedroht, bei einem Anwalt kann es uns ins Gefängnis bringen oder ein Vermögen kosten. Wenn Sie oben rechts auf das Bild klicken, werden Sie zu einem Videoclip (digitalisierte Version eines Fernsehbeitrags) mit dem Titel "Wenn Anwälte pfuschen" geführt. Wenn man gesehen hat, was Anwälte den sich ihnen anvertrauenden Mandanten angetan haben, dann fragt man sich, wie man denn einem Anwalt überhaupt noch vertrauen können soll. Wenn die Person, die mich schützen und verteidigen soll, der 'Gegenseite' in die Hände spielt, wenn sie meine Schutzlosigkeit und mein fehlendes Wissen ausnutzt, um sich selbst auf meine Kosten Vorteile zu verschaffen (sich z. B. selbst zu bereichern), wenn sie mich belügt oder mich gar, statt mich zu verteidigen, bei der Gegenseite oder bei Gericht diskreditiert (Parteienverrat), dann sind wir zu Recht zutiefst erschüttert, dann gerät möglicherweise unsere ganze Weltsicht ins Wanken. Es ist dieselbe Art von Erschütterung, die manche Menschen aus der Ex-DDR erlebten, als sie nach der Wende erfahren mussten, dass enge Freunde sie im Auftrage der Stasi bespitzelt hatten.

Wir sind der Meinung, dass potentielle Mandanten vor Anwälten, die so etwas tun, unbedingt gewarnt werden müssen, und aus diesem Grunde haben wir diese Anwältedatenbank aufgebaut.

Die Rolle der Rechtsanwaltskammern

Rechtsanwälte unterliegen, wie Ärzte, den Kontrolle durch Standesorganisationen. Was für die Ärzte die Ärztekammern und (inbezug auf die Beziehung zu den Krankenkassen) die 'Kassenärztlichen Vereinigungen', sind für die Rechtsanwälte die Rechtsanwaltskammern. Würden diese Kontrollinstanzen funktionieren, wäre eine solche Datenbank, wie wir sie hier eingerichtet haben, nicht notwendig. Doch unsere eigenen Recherchen haben uns gezeigt, wie wenig die Rechtsanwaltskammern diese Kontrollaufgabe zu erfüllen bereit sind, wie sehr sie dazu neigen, Beschwerdeführer 'abzubügeln' (siehe Wie die Rechtsanwaltskammer Frankfurt Beschwerden 'erledigt'). So bleibt uns und Ihnen nur, durch Solidarität von Betroffenen und all denen, die solche Verhältnisse in der deutschen Justiz nicht (weiter) hinnehmen wollen, einen Ersatz für die fehlende Bereitschaft oder Fähigkeit zur Selbstreinigung der anwaltlichen Standesorganisation zu bieten.

Die Würdigung mutiger und verantwortungsvoller Anwälte

Obwohl zunächst der Fokus unserer Arbeit auf der Dokumentation von 'Versagen' einzelner Vertreter dieser Berufsgruppe lag, werden von uns zunehmend einfach alle öffentlich zugänglichen Informationen über alle Vertreter dieser Berufsgruppe gesammelt und zu Dokumentationszwecken in unserer Datenbank erfasst. Wir haben in unserer Datenbank alle deutschen Gerichte mit allen im 'Handbuch der Justiz' erfassten Richtern und Staatsanwälten gespeichert (die Liste wird nach Erscheinen eines neuen Handbuchs jeweils aktualisiert, wir sind allerdings im Verzug mit dieser Aktualisierung). Gerichtsgutachter und Rechtsanwälte wurden bisher nur dann in unsere Datenbank aufgenommen, wenn Sie in irgendeiner Form in unserer Berichterstattung eine Rolle spielen.

Aufgrund der von uns gesammelten Informationen wird unsere Datenbank in zunehmendem Maße für alle mit der Justiz befassten Gruppen sowie Medienvertreter interessant und gern als Hilfsmittel für Recherche benutzt, selbstverständlich auch von Bürgern, die auf der Suche nach kompetenten Rechtsanwälten sind und/oder vermeiden möchten, einem inkompetenten Anwalt in die Hände zu fallen. Anders als bei Richtern und Staatsanwälten, bei denen unsere Informationen ggf. nur helfen können, sich auf eine bestimmte Person einzustellen oder vielleicht auch einmal einen Richter rechtzeitig wegen Befangenheit ablehnen zu können, ist bei Anwälten ja eine Wahl möglich. Unsere Datenbank wird daher in naher Zukunft an Bedeutung bei der Wahl eines Anwalts mehr und mehr zunehmen.

Aufnahme in die Rechtsanwälte-Datenbank

Jeder Rechtsanwalt, der in irgendeiner Berichterstattung des Beschwerdezentrums erwähnt wird, wird automatisch in die Rechtsanwälte-Datenbank aufgenommen. Selbstverständlich steht jedem Betroffenen das gesetzlich verbriefte 'Recht auf Gegendarstellung' zu. Wir sind darüberhinaus bestrebt, so viele Rechtsanwälte aus Deutschland wie nur möglich in unserer Datenbank zu erfassen. Grundlage ist immer ein Erfahrungsbericht und/oder eine geeignete Falldarstellung, auch wenn diese Darstellung an anderer Stelle (bereits) publiziert sein sollte. Anwälte, die einen eigenen Fall von fragwürdiger Rechtsprechung oder gar Rechtsmissbrauch bei uns publizieren, werden automatisch in die Rechtsanwälte-Datenbank aufgenommen.

Wir freuen uns über jede Art redaktioneller Mitarbeit (Kommentare zur Arbeit der Justiz, speziell zu Gerichtsurteilen).

Dr. Michael Aschenbach
26. 1. 2007

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